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Department Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
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    Department Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik

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    Praktikumsamt

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    Praktikumsamt

    Praktikumsamt und Praktikumsrichtlinien

    Bild: TF FAU | FATHER&SUN
    Bild: TF FAU | FATHER&SUN

    Das Praktikumsamt EEI ist für folgende Studiengänge zuständig. Die entsprechenden Richtlinien finden als Link hinterlegt:

    • Autonomy Technologies
    • Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
    • Computational Engineering
    • Energietechnik
    • Informations- und Kommunikationstechnik
    • Mechatronik
    • Medizintechnik

    Anerkennung eines Praktikums:

    Die Anerkennung eines Praktikums erfolgt über das Online-Portal: https://praktikumsamt.eei.tf.fau.de

    Dort müssen alle Unterlagen für den jeweiligen Praktikumsabschnitt hochgeladen werden. Die Unterlagen werden nur bearbeitet, wenn der Status  im Portal auf „Vollständig“ steht.

    Die Anerkennung des Praktikums kann bis zu 4 Wochen dauern.


    Einzureichende Praktikumsunterlagen:

    • Arbeitszeitnachweis
    • Praktikumszeugnis
    • Praktikumsberichte gemäß der Richtlinie des entsprechenden Studiengangs

    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen von der Firma unterschrieben sein müssen.

    Beachten Sie bitte die Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten bezüglich des Anerkennungsprozesses unter häufig gestellten Fragen. Sie finden diese unten stehend. Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail, an das Ihrem Studiengang entsprechende Postfach. Eine Übersicht der E-Mail-Adressen finden sie unten stehend unter Ansprechpartner und E-Mail.


    Kontakt:

    Alexandra Winkler

    Alexandra Winkler

    Geschäftsstelle Department Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik

    • Telefon: +49 9131 85-27159

    Praktikumsamt
    Geschäftsstelle EEI
    Cauerstrasse 7
    91058 Erlangen

    Nach Studium gegliedert:

    • Autonomy Technologies
      eei-praktikumsamt-at@fau.de
    • Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik:
      praktikumsamt-eei@fau.de
    • Energietechnik:
      praktikumsamt-energietechnik@fau.de
    • Computational Engineering:
      praktikumsamt-ce@fau.de
    • Informations und Kommunikationstechnik:
      praktikumsamt-iuk@fau.de
    • Mechatronik:
      praktikumsamt-mechatronik@fau.de
    • Medizintechnik:
      praktikumsamt-medizintechnik@fau.de

    • Arbeitszeitnachweis (Muster) als   Worddokument
    • Praktikumszeugnis (Muster) als Worddokument
    • Praktikumsbericht (Muster) als Worddokument


    Eine Anerkennung des Praktikums kann bis zu 4 Wochen dauern, deshalb wird empfohlen, die Unterlagen möglichst zeitnah einzureichen.

    Nein, man ist bis Ende des Semesters immatrikuliert auch wenn die Anerkennung des Praktikums die letzte Studienleistung ist.

    Nein.

    Die Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit aus einer Werkstudententätigkeit ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen.

    Eine Anrechnung als Industriepraktikum aus einer Arbeitserfahrung ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen. Zur Anerkennung sind entsprechende Nachweise gemäß den Praktikumsrichtlinien vorzulegen.

    Ja, das Praktikum kann über den vorgeschriebenen Zeitraum hinaus verlängert werden, jedoch handelt es sich dabei dann um ein freiwilliges Praktikum mit anderen arbeitsrechtlichen Konditionen. Das bedeutet, dass Sie nur während der Dauer des Pflichtpraktikums über die Universität versichert sind und Sie sich danach über das Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Praktikums versichern lassen müssen.

    Das Unternehmen kann die eigene interne Vorlage verwenden.

    Gesetzliche Feiertage sind keine Fehltage und müssen nicht nachgearbeitet werden.

    Ja, sämtliche Praktikumsunterlagen müssen vom Unternehmen mittels Stempel und Unterschrift freigegeben sein.

    Eine Bestätigung über das abzuleistende Pflichtpraktikum kann im Praktikumsamt angefordert werden. Es werden folgende Daten benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und Studiengang (Bachelor oder Master). Eine Bestätigung kann nur über die Dauer des Pflichtpraktikums ausgestellt werden. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit abgeleistet werden, wobei die Anrechnung anteilig erfolgt und es gilt die übliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung in dem entsprechenden Unternehmen. Die Bestätigung kann entweder persönlich im Praktikumsamt abgeholt werden oder per Mail versandt werden.

    Um ein längeres Praktikum im Semester absolvieren zu können, beachten Sie bitte die Regeln der Studierendenkanzlei zum Thema „Beurlaubung“. Sie finden den entsprechenden Antrag und die Richtlinien unter folgendem Link. Bitte fragen Sie auch im Zweifelsfall in der Studierendenkanzlei nach.

    Ansprechpartner ist das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ). Bei Frau Grosso kann ein Musterpraktikumsvertrag in verschiedenen Sprachen angefordert werden. Davon müssen drei Exemplare vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend unterschreibt man selbst noch dreimal und vereinbart einen Termin mit Herrn Dr. rer. nat. Gündel, der für die FAU unterzeichnet.

    Eine Tätigkeit an einem Fraunhofer Institut ist zulässig und kann als Industriepraktikum anerkannt werden.

    Ein Praktikum in einem Sanitätshaus wird nicht als Klinikpraktikum gewertet.

    Ja, eine Tätigkeit in einem technischen, aber nicht medizintechnischen Unternehmen ist zulässig, solange die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/bachelor/industrie-klinikpraktikum/.

    Wie lange dauert die Anerkennung des Praktikums durch das Praktikumsamt?
    Eine Anerkennung des Praktikums kann bis zu 4 Wochen dauern, deshalb wird empfohlen, die Unterlagen möglichst zeitnah einzureichen.
    Wird man sofort exmatrikuliert, wenn die Anerkennung des Praktikums die letzte Studienleistung ist?
    Nein, man ist bis Ende des Semesters immatrikuliert auch wenn die Anerkennung des Praktikums die letzte Studienleistung ist.
    Können die Unterlagen für das Masterpraktikum schon eingereicht werden, obwohl man noch nicht im Master eingeschrieben ist?
    Nein.
    Wird eine Werkstudententätigkeit als Industriepraktikum anerkannt?
    Die Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit aus einer Werkstudententätigkeit ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen.
    Ist eine Anrechnung einer berufspraktischen Tätigkeit aus einer Arbeitserfahrung möglich?
    Eine Anrechnung als Industriepraktikum aus einer Arbeitserfahrung ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen. Zur Anerkennung sind entsprechende Nachweise gemäß den Praktikumsrichtlinien vorzulegen.
    Kann ich mein Praktikum über den vorgeschriebenen Zeitraum hinaus verlängern und wie bin ich in dieser Zeit versichert?
    Ja, das Praktikum kann über den vorgeschriebenen Zeitraum hinaus verlängert werden, jedoch handelt es sich dabei dann um ein freiwilliges Praktikum mit anderen arbeitsrechtlichen Konditionen. Das bedeutet, dass Sie nur während der Dauer des Pflichtpraktikums über die Universität versichert sind und Sie sich danach über das Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Praktikums versichern lassen müssen.
    Gibt es eine Vorgabe der FAU bezüglich einer Vorlage für den Praktikumsvertrag?
    Das Unternehmen kann die eigene interne Vorlage verwenden.
    Müssen gesetzliche Feiertage nachgearbeitet werden?
    Gesetzliche Feiertage sind keine Fehltage und müssen nicht nachgearbeitet werden.
    Müssen sämtliche einzureichende Unterlagen vom Unternehmen unterschrieben und gestempelt sein?
    Ja, sämtliche Praktikumsunterlagen müssen vom Unternehmen mittels Stempel und Unterschrift freigegeben sein.
    Die Firma benötigt eine Bestätigung bezüglich des Pflichtpraktikums. Wo kann diese ausgestellt werden?
    Eine Bestätigung über das abzuleistende Pflichtpraktikum kann im Praktikumsamt angefordert werden. Es werden folgende Daten benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und Studiengang (Bachelor oder Master). Eine Bestätigung kann nur über die Dauer des Pflichtpraktikums ausgestellt werden. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit abgeleistet werden, wobei die Anrechnung anteilig erfolgt und es gilt die übliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung in dem entsprechenden Unternehmen. Die Bestätigung kann entweder persönlich im Praktikumsamt abgeholt werden oder per Mail versandt werden.
    Ich plane ein längeres Praktikum im Semester / „Praxissemester“. Welche Richtlinien muss ich beachten?
    Um ein längeres Praktikum im Semester absolvieren zu können, beachten Sie bitte die Regeln der Studierendenkanzlei zum Thema „Beurlaubung“. Sie finden den entsprechenden Antrag und die Richtlinien unter folgendem Link. Bitte fragen Sie auch im Zweifelsfall in der Studierendenkanzlei nach.
    Ich plane ein Auslandspraktikum, jedoch wird auf dem Praktikumsvertrag des Betriebs die Mitzeichnung der Universität verlangt. An wen muss ich mich dafür wenden?
    Ansprechpartner ist das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ). Bei Frau Grosso kann ein Musterpraktikumsvertrag in verschiedenen Sprachen angefordert werden. Davon müssen drei Exemplare vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend unterschreibt man selbst noch dreimal und vereinbart einen Termin mit Herrn Dr. rer. nat. Gündel, der für die FAU unterzeichnet.
    Kann ein Praktikum an einem Fraunhofer Institut abgeleistet werden?
    Eine Tätigkeit an einem Fraunhofer Institut ist zulässig und kann als Industriepraktikum anerkannt werden.
    Wird ein Praktikum in einer Orthopädiewerkstatt eines Sanitätshauses als Klinikpraktikum gewertet? (Medizintechnik)
    Ein Praktikum in einem Sanitätshaus wird nicht als Klinikpraktikum gewertet.
    Ist es grundsätzlich möglich ein Praktikum in einem Unternehmen abzuleisten, welches nicht direkt in der Medizintechnik tätig ist?
    Ja, eine Tätigkeit in einem technischen, aber nicht medizintechnischen Unternehmen ist zulässig, solange die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/bachelor/industrie-klinikpraktikum/.


    • Ebenfalls interessant das Stellenwerk der FAU.
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