Für freies Arbeiten in den CIP-Pools soll die 3G-Regelung gelten
Da in CIP-Pools spezielle Software vorhanden ist, die nur dort verfügbar ist und auf die Studierende zwingend angewiesen sind, soll freies Arbeiten mit 3G-Status möglich sein.
Wenn Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesungen) in CIP-Pools stattfinden, dürfen ausschließlich Personen mit 2G-Status teilnehmen.
Quelle: https://www.fau.de/corona/2g-regelung-in-der-lehre/?utm_campaign=2021-11-18&utm_source=newsletter&utm_medium=email#cip-pools