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Abkürzungen: Ich habe keine Ahnung, was die ganzen Uniabkürzungen bedeuten. Gibt es irgendwo eine Übersicht, die alle Begriffe und Institutionen der FAU erklärt?

Ja, diese Übersicht gibt es. Sie finden Sie unter „Studium von A bis Z“ auf der allgemeinen FAU-Seite: https://www.fau.de/education/studienorganisation/studium-a-z/

Checkliste: Gibt es irgendwo eine Checkliste, die beim Studienstart hilft?

Ja, es gibt Checklisten für den Studienstart.

Die allgemeine Checkliste der FAU finden Sie unter https://www.fau.de/semesterstart/.

Wir empfehlen außerdem einen Besuch unseres StudOn-Bereichs für Studierende: https://www.studon.fau.de/cat2857041.html. Wer noch keinen StudOn-Account besitzt, der kann bereits den Kurs „Neu am Department?“ besuchen. Hier finden Sie ganz grundlegende Informationen, die Ihnen den Start ins Studium an unserem Department erleichtern.

Ist es grundsätzlich möglich ein Praktikum in einem Unternehmen abzuleisten, welches nicht direkt in der Medizintechnik tätig ist?

Ja, eine Tätigkeit in einem technischen, aber nicht medizintechnischen Unternehmen ist zulässig, solange die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/bachelor/industrie-klinikpraktikum/.

Wird ein Praktikum in einer Orthopädiewerkstatt eines Sanitätshauses als Klinikpraktikum gewertet? (Medizintechnik)

Ein Praktikum in einem Sanitätshaus wird nicht als Klinikpraktikum gewertet.

Kann ein Praktikum an einem Fraunhofer Institut abgeleistet werden?

Eine Tätigkeit an einem Fraunhofer Institut ist zulässig und kann als Industriepraktikum anerkannt werden.

Ich plane ein Auslandspraktikum, jedoch wird auf dem Praktikumsvertrag des Betriebs die Mitzeichnung der Universität verlangt. An wen muss ich mich dafür wenden?

Ansprechpartner ist das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ). Bei Frau Grosso kann ein Musterpraktikumsvertrag in verschiedenen Sprachen angefordert werden. Davon müssen drei Exemplare vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend unterschreibt man selbst noch dreimal und vereinbart einen Termin mit Herrn Dr. rer. nat. Gündel, der für die FAU unterzeichnet.

Ich plane ein längeres Praktikum im Semester / „Praxissemester“. Welche Richtlinien muss ich beachten?

Um ein längeres Praktikum im Semester absolvieren zu können, beachten Sie bitte die Regeln der Studierendenkanzlei zum Thema „Beurlaubung“. Sie finden den entsprechenden Antrag und die Richtlinien unter folgendem Link. Bitte fragen Sie auch im Zweifelsfall in der Studierendenkanzlei nach.

Die Firma benötigt eine Bestätigung bezüglich des Pflichtpraktikums. Wo kann diese ausgestellt werden?

Eine Bestätigung über das abzuleistende Pflichtpraktikum kann im Praktikumsamt angefordert werden. Es werden folgende Daten benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und Studiengang (Bachelor oder Master). Eine Bestätigung kann nur über die Dauer des Pflichtpraktikums ausgestellt werden. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit abgeleistet werden, wobei die Anrechnung anteilig erfolgt und es gilt die übliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung in dem entsprechenden Unternehmen. Die Bestätigung kann entweder persönlich im Praktikumsamt abgeholt werden oder per Mail versandt werden.

Müssen sämtliche einzureichende Unterlagen vom Unternehmen unterschrieben und gestempelt sein?

Ja, sämtliche Praktikumsunterlagen müssen vom Unternehmen mittels Stempel und Unterschrift freigegeben sein.

Müssen gesetzliche Feiertage nachgearbeitet werden?

Gesetzliche Feiertage sind keine Fehltage und müssen nicht nachgearbeitet werden.