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Die Firma benötigt eine Bestätigung bezüglich des Pflichtpraktikums. Wo kann diese ausgestellt werden?

Eine Bestätigung über das abzuleistende Pflichtpraktikum kann im Praktikumsamt angefordert werden. Es werden folgende Daten benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und Studiengang (Bachelor oder Master). Eine Bestätigung kann nur über die Dauer des Pflichtpraktikums ausgestellt werden. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit abgeleistet werden, wobei die Anrechnung anteilig erfolgt und es gilt die übliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung in dem entsprechenden Unternehmen. Die Bestätigung kann entweder persönlich im Praktikumsamt abgeholt werden oder per Mail versandt werden.