Praktikumsamt
Praktikumsamt und Praktikumsrichtlinien
Das Praktikumsamt EEI ist für folgende Studiengänge zuständig. Die entsprechenden Richtlinien finden als Link hinterlegt:
- Autonomy Technologies
- Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
- Computational Engineering
- Energietechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Mechatronik
- Medizintechnik
Anerkennung eines Praktikums:
Die Anerkennung eines Praktikums erfolgt über das Online-Portal: https://praktikumsamt.eei.tf.fau.de
Dort müssen alle Unterlagen für den jeweiligen Praktikumsabschnitt hochgeladen werden. Die Unterlagen werden nur bearbeitet, wenn der Status im Portal auf „Vollständig“ steht.
Die Anerkennung des Praktikums kann bis zu 4 Wochen dauern.
Einzureichende Praktikumsunterlagen:
- Arbeitszeitnachweis
- Praktikumszeugnis
- Praktikumsberichte gemäß der Richtlinie des entsprechenden Studiengangs
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen von der Firma unterschrieben sein müssen.
Beachten Sie bitte die Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten bezüglich des Anerkennungsprozesses unter häufig gestellten Fragen. Sie finden diese unten stehend. Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail, an das Ihrem Studiengang entsprechende Postfach. Eine Übersicht der E-Mail-Adressen finden sie unten stehend unter Ansprechpartner und E-Mail.
Kontakt:
Alexandra Winkler
Geschäftsstelle Department Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik
- Telefon: +49 9131 85-27159
Geschäftsstelle EEI
Cauerstrasse 7
91058 Erlangen
Nach Studium gegliedert:
- Autonomy Technologies
eei-praktikumsamt-at@fau.de - Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik:
praktikumsamt-eei@fau.de - Energietechnik:
praktikumsamt-energietechnik@fau.de - Computational Engineering:
praktikumsamt-ce@fau.de - Informations und Kommunikationstechnik:
praktikumsamt-iuk@fau.de - Mechatronik:
praktikumsamt-mechatronik@fau.de - Medizintechnik:
praktikumsamt-medizintechnik@fau.de
- Arbeitszeitnachweis (Muster) als Worddokument
- Praktikumszeugnis (Muster) als Worddokument
Eine Anerkennung des Praktikums kann bis zu 4 Wochen dauern, deshalb wird empfohlen, die Unterlagen möglichst zeitnah einzureichen.
Nein, man ist bis Ende des Semesters immatrikuliert auch wenn die Anerkennung des Praktikums die letzte Studienleistung ist.
Nein.
Die Anerkennung einer berufspraktischen Tätigkeit aus einer Werkstudententätigkeit ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen.
Eine Anrechnung als Industriepraktikum aus einer Arbeitserfahrung ist möglich, sofern die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen. Zur Anerkennung sind entsprechende Nachweise gemäß den Praktikumsrichtlinien vorzulegen.
Ja, das Praktikum kann über den vorgeschriebenen Zeitraum hinaus verlängert werden, jedoch handelt es sich dabei dann um ein freiwilliges Praktikum mit anderen arbeitsrechtlichen Konditionen. Das bedeutet, dass Sie nur während der Dauer des Pflichtpraktikums über die Universität versichert sind und Sie sich danach über das Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Praktikums versichern lassen müssen.
Das Unternehmen kann die eigene interne Vorlage verwenden.
Gesetzliche Feiertage sind keine Fehltage und müssen nicht nachgearbeitet werden.
Ja, sämtliche Praktikumsunterlagen müssen vom Unternehmen mittels Stempel und Unterschrift freigegeben sein.
Eine Bestätigung über das abzuleistende Pflichtpraktikum kann im Praktikumsamt angefordert werden. Es werden folgende Daten benötigt: vollständiger Name, Geburtsdatum und Studiengang (Bachelor oder Master). Eine Bestätigung kann nur über die Dauer des Pflichtpraktikums ausgestellt werden. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit abgeleistet werden, wobei die Anrechnung anteilig erfolgt und es gilt die übliche wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung in dem entsprechenden Unternehmen. Die Bestätigung kann entweder persönlich im Praktikumsamt abgeholt werden oder per Mail versandt werden.
Um ein längeres Praktikum im Semester absolvieren zu können, beachten Sie bitte die Regeln der Studierendenkanzlei zum Thema „Beurlaubung“. Sie finden den entsprechenden Antrag und die Richtlinien unter folgendem Link. Bitte fragen Sie auch im Zweifelsfall in der Studierendenkanzlei nach.
Ansprechpartner ist das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ). Bei Frau Grosso kann ein Musterpraktikumsvertrag in verschiedenen Sprachen angefordert werden. Davon müssen drei Exemplare vom Praktikumsbetrieb ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend unterschreibt man selbst noch dreimal und vereinbart einen Termin mit Herrn Dr. rer. nat. Gündel, der für die FAU unterzeichnet.
Eine Tätigkeit an einem Fraunhofer Institut ist zulässig und kann als Industriepraktikum anerkannt werden.
Ein Praktikum in einem Sanitätshaus wird nicht als Klinikpraktikum gewertet.
Ja, eine Tätigkeit in einem technischen, aber nicht medizintechnischen Unternehmen ist zulässig, solange die ausgeführten Tätigkeiten dem auf unserer Webseite beschriebenen betriebstechnischen oder ingenieurnahen Praktikum entsprechen: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/bachelor/industrie-klinikpraktikum/.
- Ebenfalls interessant das Stellenwerk der FAU.
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- Weitere Jobbörsen finden Sie im Internet.