Ab sofort gilt wieder die FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht erlaubt.
Wie Sie alle sicherlich den Medien entnommen haben, gelten seit dem 7. November wieder strengere Regeln zum Schutz vor Corona-Infektionen. Diese betreffen auch den Betrieb an unserer FAU. Deswegen für Sie alle hier kurz zur Information:
Es herrscht ab sofort wieder FFP2-Maskenpflicht für alle Bereiche und Situationen, in denen während der vergangenen Wochen lediglich eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung gefordert war.
Aktuelle Informationen rund um Lehren und Lernen in Corona-Zeiten finden Sie wie immer auf unseren Corona-Infoseiten unter: https://www.fau.de/corona/