Ab sofort gilt die 3G-Regelung wieder

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By Andy/FAU

Durch die am 17.02.2022 in Kraft getretene Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten folgende Regelungen:

3G-Regelung

  • Studierende
  • Beschäftigte (auch Lehrende, Lehrbeauftragte, nebenberufliche Hilfskräfte, Stipendiatinnen und Stipendiaten werden behandelt wie Beschäftigte)
  • Personen, die aus beruflichen Gründen die FAU betreten, ohne in einem – im weiteren Sinne – Beschäftigungsverhältnis zu stehen (z.B. Handwerker, Dienstleister, externe Gäste)
  • Teilnehmende an Prüfungen
  • Besucherinnen und Besucher (z.B. zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen)

Quelle: fau.de/corona/3g-regel/