Ab sofort gilt die 3G-Regelung wieder
Durch die am 17.02.2022 in Kraft getretene Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten folgende Regelungen:
3G-Regelung
- Studierende
- Beschäftigte (auch Lehrende, Lehrbeauftragte, nebenberufliche Hilfskräfte, Stipendiatinnen und Stipendiaten werden behandelt wie Beschäftigte)
- Personen, die aus beruflichen Gründen die FAU betreten, ohne in einem – im weiteren Sinne – Beschäftigungsverhältnis zu stehen (z.B. Handwerker, Dienstleister, externe Gäste)
- Teilnehmende an Prüfungen
- Besucherinnen und Besucher (z.B. zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen)
Quelle: fau.de/corona/3g-regel/